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Aktuelles

Energiegenossenschaft prüft Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden

Energiegenossenschaft prüft Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden in Zusammenhang mit der Abschaltung des Windparks Hofbieber.

Im Rahmen der Klagen der Energiegenossenschaft Eichenzell gegen das RP Kassel bezüglich der Abschaltung des Windparks Hofbieber standen nun die gesamten die Abschaltung betreffenden Akten des RP Kassel über das Gericht zur Einsicht zur Verfügung. Das Eilverfahren wurde zwischenzeitlich für erledigt erklärt, die Kosten wurden zu 100 % dem Regierungspräsidium Kassel auferlegt.

Die Energiegenossenschaft Eichenzell zeigt sich erschüttert über die oberflächliche Vorgehensweise der Behörden. Sowohl das RP Kassel, ehrenamtliche Kartierer als auch zuständige Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön (angestellt beim Landkreis Fulda) sind in das aus unserer Sicht skandalöse Vorgehen verstrickt. „Das Biosphärenreservat Rhön, welches mit staatlichen Geldern gefördert wird, wird aus meiner Sicht für zweifelhafte Ziele einzelner Windkraftgegner ausgenutzt. Nach Sichtung der Akten müssen wir leider davon ausgehen, dass nicht belegte Beobachtungen in die Rotmilankartierung eingeschleust wurden, um die Abschaltung des Windparks zu erwirken. Fakt ist, dass es nach den dem RP Kassel vorliegenden Unterlagen zu keinem Zeitpunkt auch nur irgendeine für uns erkennbare fundierte Indikation auf die Anwesenheit von brütenden Rotmilanen an den benannten Orten im 500 m-Radius um die Windmühlen gab. So fragte das RP Kassel noch nach der Abschaltung der Anlagen beim Biosphärenreservat Rhön nach, wo denn der Horst nun genau wäre. Aus unserer Sicht wurde mit einer grenzenlosen Oberflächlichkeit vom RP Kassel eine Abschaltung verfügt. Hier wurde für unser Empfinden Schindluder getrieben und öffentliche Stellen lassen sich vor diesen Karren spannen. Wir fordern Landrat Bernd Woide als Vorstand des Biosphärenreservats Rhön und Dienstherrn der betroffenen Mitarbeiter auf, diese Machenschaften intern untersuchen zu lassen. Darüber hinaus werden wir mehrere Strafanzeigen gegen ehrenamtliche Kartierer und handelnde Personen in den betroffenen Organisationen prüfen und auf den Weg bringen. Hier muss unserer Ansicht nach die Staatsanwaltschaft ermitteln. Weiterhin werden wir Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön, Mitarbeiter des RP Kassel und Mitarbeiter von anderen beteiligten Behörden einreichen.“ sagt Lothar Jestädt, Vorstand der Energiegenossenschaft Eichenzell.

Die Energiegenossenschaft gibt zur Untermauerung der Vorwürfe folgende Chronologie der Vorgänge bekannt, wie sie sich der Energiegenossenschaft heute darstellen. Auf Nennung der Namen der einzelnen Personen wurde in der Öffentlichkeit verzichtet, diese liegen aber vor:

26.2.2018
Anwalt der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Natuschutz e.V. (HGON) fordert das RP Kassel auf, beim Eintreffen der Rotmilane alle Anlagen abzuschalten. Er verweist dabei auf eine „Unterlage“, welche die BI Dammersbach in Auftrag gegeben hat. Brisant dabei: Die HGON klagt gegen die Genehmigung des Windparks Hofbieber, der Autor des Dokuments ist Vorstandsmitglied der HGON.

11.04.2018
Anwalt der HGON fragt beim RP Kassel nach, ob die Abschaltung zwischenzeitlich verfügt wurde.

13.4.2018
Das RP Kassel fragt beim Biosphärenreservat Rhön an, ob Brutvorkommen im 2 km-Radius um die Windkraftanlagen existieren oder sich zur Brut niederlassen werden. Man bittet um Mitteilung von Brutplätzen.

18.4.2018
Ein Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön antwortet, dass man in den nächsten Tagen noch mal genauer hinschauen und eine Übersicht über Reviere und Brutstandorte in den nächsten Tagen erstellen werde.

20.04.2018
Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön liefert eine Karte mit angeblichen Brutvorkommen an das RP Kassel. Er habe sich das Gebiet noch mal genau angeschaut und die diesjährigen Beobachtungen zusammengefasst. Er weist darauf hin, dass die Informationen vertraulich zu behandeln sind, da Eigentümer der Daten das Bundesamt für Naturschutz sei.

23.04.2018
Das RP Kassel fordert beim Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön die genauen Koordinaten der genannten Horste an.

25.04.2018
Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön gibt dem RP Kassel bekannt, dass die Standorte noch nicht punktgenau eingemessen werden konnten und dies erst Ende Mai / Anfang Juni gemeinsam mit der Kontrolle des Bruterfolges gemacht würde.

26.04.2018
Das RP Kassel fordert noch mal genaue Koordinaten an und bittet um Übermittlung, sowie diese vorliegen.

26.04.2018
RP Kassel verfügt Abschaltung der drei Windenergieanlagen wegen eines angeblichen Rotmilanbrutplatzes in weniger von 500 m Entfernung von den drei Anlagen.
Anmerkung Energiegenossenschaft: Bis zu diesem Zeitpunkt liegen laut den Verwaltungsvorgängen dem RP Kassel weder konkrete Horstdaten vor noch wurden die Angaben der ehrenamtlichen Kartierer und Windkraftgegner durch das RP Kassel überprüft.

27.04.2018
RP Kassel fragt beim Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön an, ob Daten weitergegeben werden können.

27.04.2018
RP Kassel teilt Energiegenossenschaft mit, dass man auf Genehmigung des Bundesamt für Naturschutz warte, bevor man die Daten der Horste zur Überprüfung weitergeben könne.

30.04.2018
Ehrenamtlicher Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön und Mitglied der HGON bittet RP Kassel, auf keinen Fall die Daten der Horste an Dritte weiterzugeben. Er verweist auf einen kürzlich gefällten Baum mit nicht besetzter Nistplattform.
Anmerkung Energiegenossenschaft: Hierbei handelt es sich um eine von 3 Nisthilfen in unmittelbarer Nähe der Hochspannungsleitung und der Windkraftanlagen, die aus Sicht der Energiegenossenschaft rechtswidrig dort aufgestellt wurden, um schützenswerte Greifvögel anzulocken. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde gegenüber der Energiegenossenschaft wurde der Grundstückeigentümer darüber informiert und befragt. Am nächsten Tag hat der Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde bereits festgestellt, dass der Baum gefällt wurde. Dies vermutlich vom Grundstückeigentümer, der anscheinend „kalte Füße“ bekommen hat.

02.05.2018
Mitglieder und Funktionäre der HGON wirken noch mal auf das RP Kassel per Mail ein, ja keine Horstdaten zur Überprüfung an die Betreiber herauszugeben.

02.05.2018
Funktionär der HGON bedankt sich beim RP Kassel für die Abschaltung der drei Anlagen. Obwohl er eine Abschaltung bis Oktober gefordert hätte, sei eine Abschaltung bis zum 15.8. ja schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.
Anmerkung Energiegenossenschaft: Bis jetzt liegen immer noch keine überprüfbaren Informationen über die Lage und des Vorhandenseins eines besetzten Brutplatzes vor.

02.05.2018
Juristin des RP Kassel Informiert Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön, dass das RP Kassel im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahren Unterlagen und Akten gegenüber dem Gericht vorlegen müsse, dem RP Kassel aber keine aktuelle Rotmilankartierung vorliege. Die Juristin weist den Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön darauf hin, dass man mit der Anordnung in die Rechte des Betreibers eingegriffen habe und dass man beweispflichtig sei.

02.05.2018
Funktionär des HGON fragt beim RP Kassel nach, ob schon Horstdaten an den Betreiber gegeben wurden, da der zuständige Revierförster mit einem beauftragten Gutachter vor Ort gesprochen habe, der im Gebiet unterwegs war.

04.05.2018
Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön unterrichtet RP Kassel, dass er nach den Berichten in der Fuldaer Zeitung die Beobachtungen der Kartierer nochmals verifiziert hat. Er habe den besagten Standort in den letzten beiden Tagen noch einmal genauer untersucht. Einflüge in den Bereich, wie von den Kartierern beobachtet wurden, konnte er nicht feststellen. Um eine gesicherte Aussage darüber zu treffen, ob der Horst aktuell besetzt sei, habe er besagten Brutstandort genau in Augenschein genommen und sei zu der Einschätzung gekommen, dass dieser nicht als Brutplatz genutzt wird.

07.05.2018
RP Kassel äußert gegenüber Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön Zweifel bezüglich einiger Aussagen und bittet um Erläuterungen. RP Kassel fordert Dokumentation über alle Beobachtungen an. Weiterhin fordert RP Kassel an, welche Einschätzungen dazu geführt haben, dass von einem besetzten Horst ausgegangen wurde.

08.05.2018
Mitarbeiter des Biosphärenreservats Rhön liefert Kartierungen von 2 namentlich benannten ehrenamtlichen Kartieren. Es handelt sich um verschiedene Beobachtungen zweier bekannter Windkraftgegner im Zeitraum vom 16.04.2018 bis 02.05.2018.

1. Kartierung vom 17.4.
Rotmilan fliegt in den Wald ein, Bereich nur grob eingrenzbar.

2. Kartierung 18.04.
Rotmilan fliegt in Wald ein. Einflugbereich konnte ungefähr eingegrenzt werden. Ein Rotmilan konnte auf einem Nest in einer Kiefer sitzend beobachtet werden. Was für eine Art Nest dieses war wurde in der Kartierung nicht aufgenommen.

3. Kartierung 19.4.
Rotmilan fliegt in Fichtenbestand in eine Rückgasse ein

4. Kartierung vom 22.04.
2 Rotmilane fliegen in eine Rückgasse im Fichtenbestand ein
Abschaltung 26.4.!!!

5. Kartierung vom 28.04.
Rotmilane fliegen wieder Fichtenbestand an

6. Kartierung 02.05.
Rotmilan flieg in Rückgasse ein

Anmerkung Energiegenossenschaft: Soweit ersichtlich beziehen sich die Beobachtungen nahezu ausschließlich auf Flächen, die außerhalb des 500 m-Radius um die Windkraftanlagen liegen. In einer Besatzkontrolle die am 3.5.2018 durch ein Gutachterbüro durchgeführt wurde, wird ein bekanntes Nest, an der angeblichen Stelle des Rotmilanhorst in der Kartierung des Biosphärenreservats, als „kein Greifvogelhorst“ notiert, in der E-Mail mit den Kartierungsunterlagen des Gutachterbüro wird es als Krähennest bezeichnet. Da stellt sich für uns die Frage, sind die bekannten ehrenamtlichen Kartierer geeignet für ihre Aufgabe ?

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